Liefervereinbarung

Ständig neue Gewinnspiele

Liefervereinbarung

1. Das Abonnement ist zum Ende der Mindestlaufzeit oder jederzeit danach mit einer Frist von einem Monat in Textform (per Briefpost, Fax oder E-Mail) kündbar.


2. Der Bezugspreis unterliegt der für alle Bücher und Presseerzeugnisse geltenden Preisbindung durch den Verlag. Dementsprechend ist der Bezugspreis anzupassen, wenn der Verlag den gebundenen Preis herabsetzt oder erhöht. Eine Preiserhöhung kann nur in angemessenem Umfang aufgrund gestiegener Produktions- oder Vertriebskosten (Papier-, Druck-, Lohn- und Vertriebskosten) vorgenommen werden. Erhöht sicher der vertraglich vereinbarte Preis um mehr als 5 Prozent, hat der Abonnent ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des nächsten Monats.


3. Die Bezugsgebühren werden in branchenüblicher Weise während des Bezugszeitraums je nach Erscheinungsweise der bestellten Zeitschrift für drei, vier, sechs oder zwölf Monate im Voraus zur Zahlung fällig. Aufgrund höherer Gewalt ausgefallene Heftlieferungen werden durch Erteilung einer entsprechenden Gutschrift vergütet.


4. Die Bezugsgebühren sind an den mit der Betreuung beauftragten Dienstleister fristgerecht anzuweisen. Eine entsprechende Zahlung hat insoweit Erfüllungswirkung. Leistet der Besteller keine fristgerechte Zahlung, wird der mit der Betreuung beauftragte Dienstleister ihn unter Fristsetzung mahnen. Lässt der Besteller die Mahnung unbeachtet, wird der mit der Betreuung beauftragte Dienstleister ihm unter Hinweis auf die ihm zustehenden Rechte eine Nachfrist setzen. Lässt der Besteller auch diese Nachfrist unbeachtet, ist der mit der Betreuung beauftragte Dienstleister berechtigt, entweder neben den rückständigen Bezugsgebühren (mindestens zwei volle Monatsrückstände) auch die bis zum Ende laufenden Bezugszeitraums (höchstens ein Jahr) fällig werdenden Bezugsgebühren zzgl. der angefallenen Mahnkosten und Verzugszinsen zu beanspruchen oder die weitere Vertragserfüllung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.